Liebe Gückinger,
als Eigentümer, Mieter oder Pächter sind wir alle verpflichtet, die Gehwege entlang unserer Grundstücke – oder ersatzweise die Flächen am Fahrbahnrand – bei Schneefall zu räumen und bei Glätte zu streuen. Schnee, Eis sowie festgetretener Schnee sind unverzüglich zu entfernen.
Der geräumte Schnee darf weder den Verkehr noch den Wasserabfluß behindern - also auf keinen Fall auf die Straße schippen!
Ebenso sind Hydranten freizuhalten.
Die Streupflicht gilt bei Glätte, teilweise auch für Straßenbereiche!
Verwendet bitte abstumpfende Mittel wie Sand, Asche oder Granulat.
Umfang und Zeiten der Räum- und Streupflicht richten sich nach unserer Gemeindesatzung.
Für mehr Infos bitte hier in der Straßenreinigungssatzung schauen.Wir danken für euer Verständnis.
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