Warum private Bordsteinrampen im öffentlichen Raum tabu sind | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Immer wieder legen Anwohner private Bordsteinrampen aus, um das Ein- und Ausfahren zu erleichtern – gut gemeint, aber gefährlich und nicht erlaubt! ⚠️

Warum private Bordsteinrampen im öffentlichen Raum tabu sind

Private Bordsteinrampen: Warum sie im öffentlichen Raum nicht erlaubt sind

Viele möchten das Ein- und Ausfahren über hohe Bordsteine erleichtern, das ist verständlich. Aber privat ausgelegte Bordsteinrampen im öffentlichen Straßenraum sind nicht erlaubt und bringen sogar erhebliche Risiken mit sich:

Blockierung des Regenwassers – Es kann zu Überschwemmungen oder Aquaplaning kommen.

Gefahr für Fußgänger & Radfahrer – Rampen auf Gehwegen oder Fahrbahnen werden schnell zu Stolperfallen.

Unfallrisiko bei schlechtem Wetter – Schneeräumfahrzeuge & Räumdienste werden behindert.

Kollisionen mit Fahrzeugen – Besonders nachts schwer zu erkennen.

📜 Was sagt das Gesetz? Nach § 32 StVO ist es verboten, Gegenstände im öffentlichen Verkehrsraum abzulegen, wenn dadurch der Verkehr behindert oder gefährdet wird. Rampen zählen eindeutig dazu.

✔️ Die gute Nachricht: Ist der Bordstein zur eigenen Einfahrt zu hoch, kann er auf Antrag offiziell abgesenkt werden. Dafür einfach bei der zuständigen Gemeinde anfragen.

📣 Unser Appell: Bitte verzichtet auf private Bordsteinrampen! Für eure Sicherheit und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Für mehr Sicherheit im Straßenraum. 🚧

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