Private Bordsteinrampen: Warum sie im öffentlichen Raum nicht erlaubt sind
Viele möchten das Ein- und Ausfahren über hohe Bordsteine erleichtern, das ist verständlich. Aber privat ausgelegte Bordsteinrampen im öffentlichen Straßenraum sind nicht erlaubt und bringen sogar erhebliche Risiken mit sich:
❌ Blockierung des Regenwassers – Es kann zu Überschwemmungen oder Aquaplaning kommen.
❌ Gefahr für Fußgänger & Radfahrer – Rampen auf Gehwegen oder Fahrbahnen werden schnell zu Stolperfallen.
❌ Unfallrisiko bei schlechtem Wetter – Schneeräumfahrzeuge & Räumdienste werden behindert.
❌ Kollisionen mit Fahrzeugen – Besonders nachts schwer zu erkennen.
📜 Was sagt das Gesetz? Nach § 32 StVO ist es verboten, Gegenstände im öffentlichen Verkehrsraum abzulegen, wenn dadurch der Verkehr behindert oder gefährdet wird. Rampen zählen eindeutig dazu.
✔️ Die gute Nachricht: Ist der Bordstein zur eigenen Einfahrt zu hoch, kann er auf Antrag offiziell abgesenkt werden. Dafür einfach bei der zuständigen Gemeinde anfragen.
📣 Unser Appell: Bitte verzichtet auf private Bordsteinrampen! Für eure Sicherheit und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Für mehr Sicherheit im Straßenraum. 🚧
f60fc94d-3fb2-43d0-bb5e-f6485a7f1bd0