Brennholzbestellung 2025 – Ortsgemeinde Gückingen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Brennholzbestellung 2025 – Ortsgemeinde Gückingen

Bestellverfahren

Wie bisher erfolgt die Bestellung über die Ortsgemeinde Gückingen.

Die Aufforderung zur Brennholzbestellung wird im Mitteilungsblatt der 43. und 45. Kalenderwoche 2025 veröffentlicht. Zusätzlich ist eine Bekanntmachung in den Tageszeitungen sowie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Diez vorgesehen.

Die Bestellungen können in der 43., 44., 45. und 46. Kalenderwoche 2025 jeweils Mittwochs von 18:00 bis 19:00 Uhr persönlich im Rathaus Gückingen abgegeben werden.

Alternativ hier per Mail (gueckingen@vgdiez.de)

Für die Bestellung ist die vollständige, postzustellfähige Adresse anzugeben. Da viele Bürgerinnen und Bürger nicht mehr im Telefonverzeichnis eingetragen sind, wird außerdem um die Angabe einer Telefonnummer (möglichst Mobilnummer) gebeten, um Rückfragen schnell klären zu können.

Die Rechnungen werden wie bisher von der Verbandsgemeindeverwaltung Diez erstellt.

Seit dem 01.01.2008 ist das Arbeiten mit der Motorsäge im Wald nur nach vorheriger Teilnahme an einem Motorsägenkurs zulässig.

Es wird davon ausgegangen, dass alle Besteller private Endverbraucher sind. Gewerbliche Brennholzkäufer wenden sich bitte direkt an die zuständigen Revierleiter. Für Gewerbetreibende gelten abweichende Regelungen, unter anderem ein anderer Mehrwertsteuersatz.

Das gewünschte Sortiment ist bitte genau anzugeben, da unklare Angaben zu Verzögerungen in der Bearbeitung und Bereitstellung führen können.


Bestellbare Sortimente

(Bildliche Darstellungen siehe Merkblatt)

  • Selbstwerbung (SW) – immer Laubholz Stammteile und Äste ca. 8–80 cm dick, ungerückt, Entfernung zum PKW-befahrbaren Weg bis 500 m

  • Brennholz-lang Laubholz (BHL Lbh.) Stammteile und Äste ca. 8–80 cm dick, ca. 3–6 m lang, gerückt am PKW-befahrbaren Weg

  • Brennholz-lang Nadelholz (BHL Ndh.) Stammteile ca. 8–80 cm dick, ca. 3–6 m lang, gerückt am PKW-befahrbaren Weg

Die Bestellung einer bestimmten Holzart innerhalb eines Sortimentes ist nicht möglich. Es kann lediglich zwischen Laubholz oder Nadelholz gewählt werden. Selbstwerbung ist grundsätzlich immer Laubholz.

Übersteigt die Nachfrage die nachhaltig verfügbare Menge, werden die Bestellmengen durch die Revierleiter in Absprache mit der Ortsgemeinde angepasst. Lieferungen an gewerbliche Abnehmer können zugunsten der privaten Nachfrage eingeschränkt werden.


Bestellschluss

Freitag, 14. November 2025 Nach diesem Termin können keine Bestellungen mehr angenommen werden.


Vergabe und Haftung

Die Vergabe des Brennholzes erfolgt voraussichtlich im 2. Quartal 2026.

Der Gefahr- und Lastenübergang hinsichtlich des Brennholzes tritt mit dem Vergabetermin oder dem Erhalt der Rechnung ein. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer das Risiko des Diebstahls oder sonstigen Verlustes (§ 446 BGB).